Mit dem Inkrafttreten der KI-Verordnung (KI-VO) sind Anbieter und Betreiber von KI-Systemen durch Art. 4 KI-VO dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Personen, die mit dem KI-System in Berührung kommen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Die Sicherstellung dieser Kompetenz kann durch speziell ernannte KI-Beauftragte oder AI Officer erfolgen. Unsere Schulung bietet Ihnen das notwendige Wissen und eine Zertifizierung, um diese Anforderungen zu erfüllen und entsprechend nachweisen zu können.